Nach der Anmeldung bei uns, werden wir für Dich den Führerscheinantrag bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der Dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen, weicht aber von Behörde zu Behörde ab.
Ist Dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird Dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst Du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit Deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig. Nach bestandener Theorieprüfung steht Dir wieder ein Jahr zur Verfügung, die Praxisprüfung zu bestehen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Kopie Vorder- und Rückseite Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Gültigkeitsdauer: unbegrenzt).
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (Gültigkeitsdauer: 2 Jahre)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Zusatzerklärung zum Antrag erhältst Du bei der Anmeldung von uns
- Kopie (Vorder- und Rückseite) der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen